Beim Immobilienkauf in Nordzypern übernimmt der Notar nicht die zentrale Rolle, wie es aus vielen EU-Staaten bekannt ist. Stattdessen liegt die rechtliche Verantwortung beim zugelassenen Anwalt, der den gesamten Kaufprozess juristisch begleitet und absichert.
Rolle des Notars in Nordzypern
Ein Notar wird in Nordzypern lediglich für spezifische Dienstleistungen herangezogen – zum Beispiel:
Beglaubigte Kopien von Dokumenten
Amtliche Übersetzungen
Einfache Bescheinigungen
Die eigentliche Vertragsabwicklung – also Kaufvertrag, rechtliche Prüfung, Grundbuchregistrierung und Kommunikation mit Behörden – wird vollständig vom Anwalt des Käufers übernommen. Der Notar hat beim Eigentumsübergang keine zentrale oder verpflichtende Funktion.
Vertragsabwicklung über Anwalt – nicht Notar
In Nordzypern werden Immobilienverträge direkt zwischen Käufer, Verkäufer und Anwalt abgeschlossen. Die wichtigsten Schritte:
Vertragsentwurf und Prüfung durch den Anwalt
Unterzeichnung durch beide Parteien
Einreichung beim Grundbuchamt
Beantragung der Eigentumsgenehmigung durch das Innenministerium
Der Notar kommt nur unterstützend zum Einsatz – etwa bei der Beglaubigung ausländischer Dokumente, Vollmachten oder bei mehrsprachigen Vertragsunterlagen, die formgerecht übersetzt und offiziell bestätigt werden müssen.
Notarkosten in Nordzypern
Die Gebühren für notarielle Dienstleistungen sind gering und bewegen sich je nach Dokumententyp meist im Bereich von 20 bis 50 Euro. Eine konkrete Preisliste existiert nicht – es gilt das Prinzip der Einzelvereinbarung, abhängig vom Aufwand.