Nordzypern unterhält kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Der Grund liegt in der fehlenden völkerrechtlichen Anerkennung der Türkischen Republik Nordzypern. Steuerlich gilt das Land daher nicht als offizieller Vertragspartner – mit unmittelbaren Folgen für Investoren.
Steuerliche Folgen für Investoren
Mieteinnahmen, Verkaufsgewinne oder Kapitalerträge aus Nordzypern unterliegen nicht automatisch einer Freistellung. Ohne DBA kann es zur doppelten Besteuerung kommen – je nach Wohnsitz, Einkommensstruktur und steuerlicher Gestaltung.
Mit dem Immobiliengesetz von Mai 2025 wurde der zulässige Besitz für Ausländer auf bis zu drei Wohneinheiten erweitert. Damit steigt für viele Anleger auch die steuerliche Relevanz: Mehr Objekte bedeuten potenziell mehr Einnahmen – und damit höheren Abstimmungsbedarf mit den heimischen Steuerbehörden.
Was Sie wissen und planen sollten:
Es gibt keine automatische Steuerfreistellung für Einnahmen aus Nordzypern
Ohne DBA kann es zu steuerlicher Doppelbelastung kommen
Einnahmen müssen ggf. in der Einkommensteuererklärung im Heimatland angegeben werden
Auch ein späterer Verkaufserlös kann dort steuerpflichtig sein
Unser Tipp: Frühzeitig steuerlich strukturieren
Wer ernsthaft in Nordzypern investieren will, sollte nicht nur Lage und Objekt prüfen – sondern auch die steuerliche Struktur. Sinnvolle Ansätze können sein:
Trennung von Eigentum und Nutzungsrechten
Gründung von Personengesellschaften oder Holdingstrukturen
Strategische Sitzverlagerung bei unternehmerischer Tätigkeit
Klare Dokumentation von Zahlungsströmen und Titeln
Eine frühzeitige Beratung durch erfahrene Steuerexperten mit internationalem Fokus ist dabei entscheidend – idealerweise vor dem Kaufvertrag. RedBird Real Estate arbeitet mit spezialisierten Partnern zusammen, die Sie bei der rechtlichen und steuerlichen Optimierung begleiten können.