Seit Mai 2025 gelten in Nordzypern neue rechtliche Vorgaben, die den Immobilienerwerb für ausländische Käufer – insbesondere aus der EU – neu regeln. Ziel ist eine bessere Kontrolle strategisch sensibler Flächen, mehr Transparenz am Markt und klare rechtliche Rahmenbedingungen.
Für Investoren ist das ein Wendepunkt: Der Kauf bleibt möglich, aber nur innerhalb definierter Strukturen – mit neuen Chancen und konkreten Pflichten.
Was ist jetzt erlaubt?
Bis zu drei Immobilien pro ausländischer Privatperson sind zulässig – z. B. drei Wohnungen oder zwei Villen plus eine Wohnung.
Die maximale Grundstücksgröße pro Erwerb bleibt bei 1 Donum (ca. 1.338 m²).
Beim Kauf in Wohnprojekten gilt: Nicht mehr als 50 % der Einheiten dürfen an Käufer einer Nationalität verkauft werden.
Was bleibt untersagt?
Gewerbeimmobilien und landwirtschaftliche Flächen dürfen von Ausländern weiterhin nicht erworben werden.
Immobilien in militärischen Sperrzonen sind ausgeschlossen.
Ohne Genehmigung des Ministerrats sind Mehrfachkäufe über die zulässigen 3 Einheiten hinaus untersagt.
Übergangsregelung für Bestandskäufer
Ausländer, die vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes mehr als drei Immobilien besitzen, müssen diese innerhalb von zwei Jahren (plus 6 Monate Verlängerung) angleichen – z. B. durch Verkauf, Übertragung oder Nutzung mit eingeschränkter Titelübertragung (Usage Certificate).
Auch relevant:
Führungszeugnis erforderlich
Verkaufsverbote in sensiblen Gebieten
Transfersteuer nun 9 %, zahlbar in zwei Raten (6 % bei Registrierung, 3 % nach Genehmigung)
Was RedBird empfiehlt
RedBird Real Estate vermittelt ausschließlich Objekte mit Pre-74-Titel, da diese als rechtlich am sichersten gelten. Zudem begleiten wir Investoren durch den gesamten Genehmigungsprozess – inklusive:
Prüfung der Titelstruktur
Sicherstellung der Flächenbegrenzung
Antragstellung für Erwerbsgenehmigungen
Übergangsmanagement bei Bestandsobjekten
Weitere Details zum neuen Immobiliengesetz finden Sie im ausführlichen Blogbeitrag und YouTube-Video von RedBird Real Estate.