Die Kurzzeitvermietung von Immobilien in Nordzypern – oft über Plattformen wie Airbnb – entwickelt sich zu einem der dynamischsten Märkte des Landes. Besonders Küstenorte wie Girne, Iskele oder Esentepe ziehen Urlauber an, die lieber in privaten Apartments als in klassischen Hotels wohnen möchten.
Für Eigentümer bietet sich hier eine attraktive Möglichkeit, Einnahmen zu erzielen. Doch bevor Sie Ihre Immobilie zur Ferienvermietung anbieten, sollten Sie die wichtigsten rechtlichen und praktischen Rahmenbedingungen kennen.
Ist Holiday Renting in Nordzypern erlaubt?
Ja, grundsätzlich ist die Vermietung an Urlauber erlaubt. Es gibt allerdings noch keine einheitliche gesetzliche Regelung, die speziell Kurzzeitvermietungen betrifft. Daher gilt aktuell:
Die Genehmigung oder Einschränkung kann von der Hausordnung der jeweiligen Wohnanlage abhängen
In einigen Projekten ist Holiday Renting untersagt, in anderen ausdrücklich erlaubt
Es ist also entscheidend, schon beim Immobilienkauf auf die internen Regelungen der Anlage zu achten.
Airbnb & Co.: Steuerpflicht beachten
Ob direkt vermietet oder über Plattformen wie Airbnb, Booking oder Vrbo – Einnahmen aus Kurzzeitvermietung müssen in Nordzypern versteuert werden. Dabei gilt:
Auch wenn es keine spezielle Airbnb-Gesetzgebung gibt, gelten Einkünfte aus Vermietung als steuerpflichtig
Wer dauerhaft in Nordzypern lebt, unterliegt zusätzlich dem lokalen Einkommensteuerrecht
Wir empfehlen, einen lokalen Steuerberater einzubinden, um steuerliche Pflichten rechtssicher zu erfüllen.
Damit sich Holiday Renting wirklich lohnt, braucht es mehr als nur eine schöne Wohnung. Erfolgreiche Vermieter setzen auf:
Top-Lage: Küstennähe, Stadtanbindung, Infrastruktur
Moderne Ausstattung: WLAN, Klimaanlage, Küchenausstattung
Professionelle Präsentation: ansprechende Fotos, klare Beschreibung
Verlässliche Betreuung vor Ort: Schlüsselübergabe, Reinigung, Gästeservice
RedBird Real Estate unterstützt Investoren bei der Auswahl geeigneter Objekte und beim Aufbau professioneller Vermietungskonzepte.