Die Justiz in Nordzypern basiert formal auf dem britischen Common Law, ergänzt durch osmanisches Recht und die Verfassung der Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ). Innerhalb des Gebiets funktioniert das Justizsystem eigenständig – mit Bezirksgerichten, Verwaltungsgerichten und einem Obersten Gerichtshof als höchster Instanz.
Völkerrechtlich gilt jedoch: Die TRNZ wird nur von der Türkei als Staat anerkannt. International, auch von der EU und Deutschland, wird Nordzypern nicht als souveränes Rechtssystem akzeptiert. Damit sind Urteile oder Verfahren außerhalb des Nordens nicht automatisch durchsetzbar. Die effektive Kontrolle liegt nach Einschätzung internationaler Institutionen weiterhin bei der Türkei.
Für Ausländer relevant:
Ohne offiziell registrierten Anwalt ist keine rechtliche Vertretung möglich
Verträge, insbesondere bei Immobilien, sollten immer durch ortskundige Kanzleien geprüft werden
Dolmetscher sind bei allen Verfahren notwendig, Übersetzungen rechtsverbindlich zu beglaubigen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erkennt nur die nordzyprische Immobilienkommission als legitimen Rechtsweg in Eigentumsfragen an – nicht jedoch die Gerichte der TRNZ
Die Justiz in Nordzypern funktioniert innerhalb des Landes stabil, ist aber international isoliert. Für Investoren und Auswanderer bedeutet das: Rechtliche Absicherung ist möglich – jedoch ausschließlich im Rahmen der lokalen Struktur. Eine frühzeitige Beratung durch erfahrene, ortskundige Anwälte sind unerlässlich.