Bei Vermietung von Immobilien oder anderen Einkünften aus Kapitalerträgen wird in Nordzypern eine Quellensteuer erhoben. Diese beträgt in der Regel 10 % der Mieteinnahmen und wird direkt an der Quelle einbehalten – meist vom Mieter oder Verwalter – und an das zuständige Finanzamt abgeführt.
Das nordzyprische Steuersystem unterscheidet zwischen privater und gewerblicher Nutzung. Ausländer können in der Regel keine gewerbliche Vermietung betreiben, da hierfür eine lokale Unternehmensregistrierung und spezielle Genehmigungen notwendig wären. Für klassische Langzeitvermietung im privaten Rahmen fällt dennoch Quellensteuer an – auch ohne Firmenstruktur.
Da Nordzypern kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich oder der Schweiz unterhält, sollten Eigentümer mit Wohnsitz im Ausland ihre steuerliche Situation individuell prüfen lassen. Mieteinnahmen sind in Nordzypern steuerpflichtig, können aber ggf. auch im Herkunftsland zu erklären sein.
Für alle, die über Immobilien in Nordzypern passives Einkommen erzielen, ist die Quellensteuer eine verbindliche steuerliche Größe – unabhängig vom Aufenthaltsstatus oder der Nationalität. Eine saubere steuerliche Dokumentation ist unerlässlich.