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Doppelbesteuerungsabkommen Nordzypern

Nordzypern unterhält kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Der Grund liegt in der fehlenden völkerrechtlichen Anerkennung der Türkischen Republik Nordzypern. Steuerlich gilt das Land daher nicht als offizieller Vertragspartner – mit unmittelbaren Folgen für Investoren.

Steuerliche Folgen für Investoren

Mieteinnahmen, Verkaufsgewinne oder Kapitalerträge aus Nordzypern unterliegen nicht automatisch einer Freistellung. Ohne DBA kann es zur doppelten Besteuerung kommen – je nach Wohnsitz, Einkommensstruktur und steuerlicher Gestaltung.

Mit dem Immobiliengesetz von Mai 2025 wurde der zulässige Besitz für Ausländer auf bis zu drei Wohneinheiten erweitert. Damit steigt für viele Anleger auch die steuerliche Relevanz: Mehr Objekte bedeuten potenziell mehr Einnahmen – und damit höheren Abstimmungsbedarf mit den heimischen Steuerbehörden.

Was du wissen und planen solltest:

  • Es gibt keine automatische Steuerfreistellung für Einnahmen aus Nordzypern

  • Ohne DBA kann es zu steuerlicher Doppelbelastung kommen

  • Einnahmen müssen ggf. in der Einkommensteuererklärung im Heimatland angegeben werden

  • Auch ein späterer Verkaufserlös kann dort steuerpflichtig sein

Unser Tipp: Frühzeitig steuerlich strukturieren

Wenn du ernsthaft in Nordzypern investieren willst, solltest du nicht nur die Lage und das Objekt prüfen, sondern auch die steuerliche Struktur. Sinnvolle Ansätze können sein:

  • Trennung von Eigentum und Nutzungsrechten

  • Gründung von Personengesellschaften oder Holdingstrukturen

  • Strategische Sitzverlagerung bei unternehmerischer Tätigkeit

  • Klare Dokumentation von Zahlungsströmen und Titeln

Eine frühzeitige Beratung durch erfahrene Steuerexperten mit internationalem Fokus ist dabei entscheidend – idealerweise vor dem Kaufvertrag. RedBird Real Estate arbeitet mit spezialisierten Partnern zusammen, die dich bei der rechtlichen und steuerlichen Optimierung begleiten können.

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