Beim Kauf einer Immobilie in Nordzypern kann die Mehrwertsteuer (KDV) anfallen – standardmäßig 5 % des Kaufpreises, sofern es sich um einen Ersterwerb direkt vom Bauträger handelt. Diese Steuer wird in der Regel bei Übergabe und Eigentumsübertragung fällig und ist häufig nicht im ausgeschriebenen Kaufpreis enthalten, sondern wird separat berechnet.
Wann fällt Mehrwertsteuer an?
Ja, bei neuen Immobilien (Erstverkauf direkt vom Bauträger)
Nein, bei gebrauchten Immobilien, wenn die MwSt. beim Erstverkauf bereits entrichtet wurde
Was Käufer beachten sollten
Die Mehrwertsteuer ist oft nicht separat im Vertrag ausgewiesen
Käufer sollten vor Vertragsunterzeichnung klären, ob die 5 % im Preis enthalten sind
Nachforderungen bei Eigentumsübertragung sind möglich, wenn dies unklar bleibt
Die steuerliche Behandlung ist unabhängig von der Nutzung (Eigennutzung oder Vermietung)
Weitere Abgaben beim Immobilienkauf
Stempelsteuer: 0,5 % des Kaufpreises (zahlbar innerhalb von 21 Tagen nach Vertragsunterzeichnung)
Grundbuchgebühren: Für reguläre Käufer aus EU-Staaten sieht die Gebührentabelle insgesamt 9 % Grundbuchgebühren vor. Beim ersten Erwerb mit vorheriger Vertragsregistrierung werden 6 % bei Registrierung und weitere 3 % bei Eigentumsübertragung fällig, sofern die Vertragsparteien unverändert bleiben. Beim zweiten und dritten Erwerb lautet die Aufteilung 3 % und 6 %. Bei direkter Übertragung sind es insgesamt 9 %. Für die Bemessung ist nach der Gebührenregelung der höhere Wert aus Vertragspreis und amtlich ermitteltem Verkehrswert maßgeblich. Bereits gezahlte Gebühren, Anrechnungen und Zahlungsfristen müssen für den konkreten Erwerb geprüft werden.
Kapitalertragssteuer: ca. 4 %, wird vom Verkäufer getragen
Weitere Kosten: Bearbeitungsgebühren, Anwaltskosten und Anschlussgebühren (z. B. Strom, Wasser)
Hinweis: RedBird Real Estate sorgt dafür, dass Käufer sämtliche steuerlichen Pflichten kennen und beim Eigentumsübergang keine bösen Überraschungen erleben. Wir prüfen vor Vertragsabschluss, welche Steuern wann und in welcher Höhe zu zahlen sind – individuell, nachvollziehbar und rechtlich abgesichert.
Quellen und Prüfstand
Die hier erläuterten Erwerbs- und Gebührenregeln wurden am 2. Oktober 2026 abgeglichen. Erwerbsgrenzen, Gebühren und Fristen im aktuellen Überblick. Amtliche Grundlagen: Verordnung 89/2026 vom 7. August 2026 und Gebührenregelung vom 15. Mai 2025. Projektbezogene Übergangsregeln und die individuellen Unterlagen sind gesondert zu prüfen.
