Wer in Nordzypern eine Immobilie kaufen möchte, sollte neben dem Kaufpreis auch die tatsächlichen Nebenkosten realistisch einplanen. Viele dieser Posten fallen früher an als erwartet – und können in Summe mehrere Tausend Euro betragen.
Das gehört zu den Standardkosten
Stempelsteuer – 0,5 % des im Vertrag vereinbarten Kaufpreises. Diese Steuer muss spätestens 21 Tage nach Unterzeichnung bezahlt werden – sonst kann der Vertrag nicht beim Grundbuchamt registriert werden.
Grundbuchgebühren: Für reguläre Käufer aus EU-Staaten sind insgesamt 9 % vorgesehen. Bei vorheriger Vertragsregistrierung und unveränderten Vertragsparteien gilt:
Erster Erwerb: 6 % bei Vertragsregistrierung und weitere 3 % bei Eigentumsübertragung.
Zweiter und dritter Erwerb: 3 % bei Vertragsregistrierung und weitere 6 % bei Eigentumsübertragung.
Bei direkter Übertragung werden insgesamt 9 % erhoben. Für die Bemessung ist nach der Gebührenregelung der höhere Wert aus Vertragspreis und amtlich ermitteltem Verkehrswert maßgeblich. Bereits gezahlte Gebühren, Anrechnungen und Zahlungsfristen müssen für den konkreten Erwerb geprüft werden. Für Käufer anderer gesetzlicher Kategorien können andere Sätze gelten.
Mehrwertsteuer (MwSt.) – Fällig bei Neubauten, in der Regel 5 %. Bei größeren Objekten (über 300 m² Wohnfläche) kann sie auf 10 % steigen. Bei gebrauchten Immobilien entfällt die MwSt., weil sie bereits einmal gezahlt wurde.
Anwaltskosten – Zwischen 1.500 und 2.500 Euro, je nach Umfang. Das beinhaltet die Prüfung des Kaufvertrags, die Recherche im Grundbuch, die Beantragung der Kaufgenehmigung und die rechtliche Begleitung bis zur Eigentumsübertragung.
Genehmigung für ausländische Käufer -Der Kauf muss vom Ministerrat offiziell genehmigt werden. Die Gebühren liegen meist zwischen 300 und 500 Euro. Ohne diese Genehmigung ist keine Grundbucheintragung möglich.
Erschließungskosten (bei Neubauten) – Zusätzliche Ausgaben für Strom- und Wasseranschluss, Internet etc. Je nach Bauträger können das 1.500 bis 2.500 GBP sein. Die Höhe steht meist erst im Kleingedruckten.
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Quellen und Prüfstand
Die hier erläuterten Erwerbs- und Gebührenregeln wurden am 2. Oktober 2026 abgeglichen. Erwerbsgrenzen, Gebühren und Fristen im aktuellen Überblick. Amtliche Grundlagen: Verordnung 89/2026 vom 7. August 2026 und Gebührenregelung vom 15. Mai 2025. Projektbezogene Übergangsregeln und die individuellen Unterlagen sind gesondert zu prüfen.
